Firma Richard Aumann & Co. lässt Abmahnungen u. a. wegen angeblich fehlender Widerrufsbelehrung aussprechen

Nach aktuellen Kenntnissen teilen wir Ihnen mit, dass die Firma Richard Aumann & Co. aus Bad Arolsen in Hessen, tätig als Verlagshaus sowie Buchhandlung, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen versenden lässt wegen vermeintlich fehlender Angaben. Zum einen soll es sich hierbei um die Widerrufsbelehrung, zum anderen um das Impressum handeln: zwei essentielle Bestandteile eines jeden Online-Auftritts. Die betroffene Internet-Handelsplattform ist Amazon im Bereich B2C (Händler an Privatpersonen bzw. Verbraucher).

U + C Rechtsanwälte mahnen im Auftrag von Silwa Filmvertrieb das Werk Der Geschlechtsvollzieher ab

Unsere Vertragsanwälte haben uns benachrichtigt, dass die U + C Rechtsanwälte momentan auch angebliche Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen („Filesharing“) an dem Film Der Geschlechtsvollzieher im Auftrag der Silwa Filmvertrieb AG abmahnen.

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