Der Internet-Buchhändler haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen in Büchern
Ein Urteil des Landgerichts Hamburg aus dem Frühjahr 2011 (AZ 308 O 16/11) besagt, dass Online-Buchhändler keinerlei Haftung für Urheberrechtsverletzungen in Büchern aus ihrem Angebot übernehmen müssen.