Nicht jeder Fehler innerhalb des Impressums ist abmahnwürdig

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Händler nicht wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden dürfen, bloß weil sie keinen Handelsregistereintrag sowie keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in der Anbieterkennzeichnung („Impressum“) ihres Online-Angebots ausweisen.

Macht die „Button“-Lösung den Onlinehandel seriöser?

Versteckte Kostenfallen im Internet sind leider keine Seltenheit. Es verwundert daher nicht, dass sich einige Verbraucher in der Welt des Onlinehandels noch unsicher fühlen. Denn seriöse von weniger vertrauenswürdigen Websites und Angeboten zu unterschieden, fällt auf den ersten Blick nicht immer leicht.

Onlineshops fallen bei Stresstests überwiegend negativ auf

In einer von der „it-recht-PLUS“ durchgeführten „Stresstest“-Kampagne konnten sich Onlineshops zu einer kostenlosen Schnellüberprüfung anmelden. Die teilnehmenden Shops wurden dann jeweils auf die „Klassiker“ unter den Abmahngründen hin untersucht. Mit über 200 Teilnehmern war die Aktion ein Erfolg. Die Resultate der Stresstests hingegen waren weit weniger erfreulich.

Top