Wettbewerbsrechtliche Abmahnung i. A. der VSM Deutschland GmbH

  Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Auftrag der VSM Deutschland GmbH Kenntnis erlangt. Betroffen ist ein Onlinehändler im Bereich „B2C“ (Verkauf an Privatpersonen). Gerügt werden falsche Angaben bezüglich der Rücksendekosten („40-Euro-Klausel“). Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert. Der Gegenstandswert beträgt[…]

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