Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs mahnt Fehler in der Widerrufsbelehrung ab

  Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch den Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs Kenntnis erlangt. Betroffen ist ein eBay-Händler im Bereich B2C, d. h. er verkauft an Privatpersonen. Gerügt werden die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung, mangelhafte Angaben zum Frist-Beginn sowie fehlerhafte Angaben bzgl. der Rücksendekosten („40-Euro-Klausel“). Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und[…]

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