Klaus Stetter lässt falsche Widerrufsbelehrung abmahnen

  Wir haben Kenntnis erlangt von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Auftrag des Herrn Klaus Stetter. Davon betroffen ist ein Online-Händler auf der Plattform ebay im Bereich „B2C“. Beanstandet wird die Verwendung einer ungültigen (veralteten) Version der Widerrufsbelehrung. Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten[…]

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