Berlinedia UG lässt mangelhaftes Impressum wettbewerbsrechtlich ahnden

  Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Internet-Händler im Namen der Berlinedia UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Neukölln Kenntnis genommen. Beanstandet wird die Verwendung einer fehlerhaften Anbieterkennzeichnung (Impressum genannt). Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert. Die der Abmahnung beigefügte[…]

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