Alexei Kusmin lässt Ebay-Händler wegen Wettbewerbsverstößen abmahnen

  Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Ebay-Händler (Bereich B2C), ausgesprochen im Auftrage des Herrn Alexei Kusmin, Kenntnis erlangt. Beanstandet werden verschiedene Verstöße: Nutzung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, keine Nennung zur Verfügung stehender Vertragssprachen sowie mangelhafte Regelung der Rücksendekosten (Stichwort „40-Euro-Klausel„). Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt in diesem Fall 15.000 €. Die der Abmahnung beigefügte[…]

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