Abmahnung durch den Verband sozialer Wettbewerb e. V.

  Wieder einmal haben wir von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Onlineshop-Betreiber, die durch den Verband sozialer Wettbewerb e. V. ausgesprochen wurde, erfahren. Beanstandet wird die vermeintlich unlautere Werbung mit Wirkungs-Versprechen im Zuge des Verkaufes von sogenannten Nahrungsergänzungsmitteln. Eine der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.[…]

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