Abmahnung durch IDO e.V.

  Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vor, gegen einen eBay-Händler durch den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V.. Beanstandet wurde das Fehlen der doppelten 40€-Klausel, sowie die fehlende Angabe über die Speicherung des Vertragstextes. Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages verlangt.[…]

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