Abmahnung durch die VENIApharm GmbH

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, durch die Rechtsanwälte Beyerlein erfahren, beauftragt wurden sie von der VENIApharm GmbH.  Abgemahnt wurden vermeintlich unwahre Behauptungen auf einer Website im Zusammenhang mit einer einstweiligen Verfügung und Pharmaprodukten. Der uns berichtete Gegenstandswert liegt bei 75.000 €. Die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages wird[…]

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