Abmahnung durch Thorsten Skarbina

Wir haben Kenntnis erlangt von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, im Handelsbereich „B2C“, durch Herrn Thorsten Skarbina. Beanstandet wurde der vermeintliche Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, Begründung dafür sei der angeblich fehlende Angabe der Versandkosten und die vermeintliche Angabe von Nettopreisen. Der uns berichtete Gegenstandswert liegt bei 12.500 €. Die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die[…]

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