Abmahnung durch Mario Thommessen

 Wir haben Kenntnis erlangt von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, durch Mario Thommessen. Die Begründung der Abmahnung sei die unerlaubte Nutzung einer Wortmarke. Bei dieser Markenrechtsverletzung handelt es sich um das Wort „ACCU-JOGGER“. Auf der Handelsplattform eBay wurde diese bemängelt. Der Gegenstandswert liegt bei 75.000€. ♦ Die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines[…]

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