Urheberrechtliche Abmahnung der RAe Waldorf Frommer i.A. der Universum Film GmbH wegen des 3D-Films “Tarzan“

Unsere Vertragsanwälte haben erfahren, dass die Universum Film GmbH, vertreten durch die RAe Waldorf Frommer, urheberrechtliche Abmahnungen ausgesprochen hat.

Grund hierfür sind angebliche Urheberrechtsverletzungen des 3D-Films „Tarzan“, die die Abgemahnten mittels eines sogenannten Filesharing-Systems begangen haben sollen.

Gefordert werden u.a. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes in Höhe von 600,00 Euro. Hinzu kommt noch die Geltendmachung von Anwaltskosten, welche sich auf 215,00 € belaufen.

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