Markenrechtliche Abmahnung durch Klaka Rechtsanwälte aus München im Auftrag der BMW AG wegen angeblicher Markenverletzung durch Benutzung des Buchstabens „M“ für das Angebot von Motoradreifen

Hat BMW ein Monopol auf den Buchstaben „M“?

 

Dies fragen sich aktuell wohl einige Händler, die eine Abmahnung durch die Rechtsanwälte der KLAKA im Auftrag der BMW AG erhalten haben.

 

Inhaltlich geht es um den Buchstaben „M“. Dieser Buchstabe ziert nämlich einige Fahrzeuge der Marke BMW, namentlich unter Anderem den BMW M3 oder etwa den X6 M. Allesamt ausgestattet mit einem „M-Fahrwerk“, einem „M-Kupplungsgetriebe“ oder mit den neuen „M-Sitzen“. Allerdings hat BMW nicht bloß den Buchstaben „M“ zur Marke angemeldet, sondern eine Wort-Bildmarke, die den Buchstaben zwar grafisch gestaltet enthält, zusätzlich aber auch eine dreifarbige Raute.

 

Wir halten es daher für zweifelhaft, ob die schlichte Verwendung dieses Buchstabens ohne weitere grafische Elemente den Vorwurf von BMW der „Herkunftstäuschung, Rufausbeutung sowie des Betreibens unlauteren Wettbewerbs“ zutrifft.

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den VDL , Verband deutscher Lederindustrie e.V., Geschäftsführer Dr. Thomas Schröer, wegen Bezeichnung „Textilleder“

Erneut liegt uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den Verband deutscher Lederindustrie e.V. vor. Nach eigenen Angaben vertritt der VDL die wirtschaftlichen und politischen Interessen der deutschen Lederhersteller. Gegenstand der Abmahnung ist der im Zusammenhang mit der Beschreibung eines Westernsattels verwendete Begriff „Textilleder“.

Durch den VDL wird beanstandet, dass es sich bei „Textilleder“ um eine Erfindung der Werbebranche handelt, um Kunststoff unter dem Eindruck es handele sich um Leder zu verkaufen. Dieses Vorgehen sei irreführend und daher wettbewerbswidrig. Außerdem wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Tatsächlich gibt es jede Menge rechtliche Stolperfallen im Zusammenhang mit der korrekten Werbung und Bezeichnung von Lederimitaten und Textilien. Unter anderem zu beachten ist die Textilkennzeichenverordnung (Verordnung (EU= Nr. 1007/2011) und eine große Anzahl an einschlägiger Rechtsprechung in diesem Bereich.

Haben sie eine ähnliche Abmahnung erhalten? Vertreiben sie Textilerzeugnisse? Wir helfen ihnen gerne bei der Einhaltung der gesetzlich geregelten Kennzeichnungspflichten oder der Beratung im Zusammenhang mit einer bereits erhaltenen Abmahnung.

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Sport Express GmbH, Geschäftsführer Bernhard Schneider durch Rechtsanwälte Rainer Spiske und Gerd-Uwe Maisch

Aktuell liegt uns erneut eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die Rechtsanwälte Reiner Spiske und Gerd-Uwe Maisch für die „Sportexpress GmbH“ vor. Die Sportexpress GmbH betreibt u.a. auf eBay unter dem Mitgliedsnamen „sportexpressgmbh“ einen Shop für Sommer- und Wintersportartikel. Gegenstand der Abmahnungen sind angebliche Wettbewerbsverstöße, die der Abgemahnte im Rahmen von Angeboten auf der Internetplattform eBay begangen haben soll. Aktuell wird eine veraltete Widerrufsbelehrung abgemahnt. Angaben zu Formvorschriften, Rücksendebedingungen, Nutzungs- und Wertersatz seien nicht korrekt angegeben. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie Rechtsanwaltskosten auf Basis von 15.000 EUR.  Ungewöhnlich erscheint der Inhalt der Unterlassungserklärung: Statt die Widerrufsbelehrung im Ganzen als veraltet zu bemängeln, werden gleich acht einzelne Verstöße aufgeführt. Das bedeutet, dass unter Umständen bei jedem Einzelverstoß die Vertragsstrafe verlangt werden könnte, wenn die Unterlassungserklärung so unterschrieben würde.

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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