Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen lebensmittelrechtlicher Angaben im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Weinen

Aktuell liegt uns wiederholt eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. vor. Gerügt wird die fehlende Kennzeichnung von Allergenen in Zusammenhang mit dem Vertrieb von Wein und Weinerzeugnissen über einen Internetshop. Insbesondere werden fehlende Angaben über Sulfite bemängelt, aber auch die Nichteinhaltung verbraucherschutzrechtlicher Vorschriften.

Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Begleichung einer Kostenpauschale.

Beachten Sie, dass Unterlassungserklärungen oftmals viel zu weit formuliert ist.

Vertreiben Sie Weinerzeugnisse oder haben Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen gerne mit der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften oder dem Umgang mit einer erhaltenen Abmahnung.

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Urheberrechtliche Abmahnung durch Kanzlei Scharfenberg & Hämmerling im Auftrag von Ralph Schneider

 

Aktuellen Meldungen zufolge mahnen die Rechtsanwälte der Kanzlei Scharfenberg & Hämmerling wegen unberechtigter Bildernutzung ab.

Für den Fotografen und Betreiber der Internetseite www.markenglas.de Ralph Schneider werden Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts- und Zahlungsansprüche geltend gemacht. Demnach soll der Fotograf die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Bildern auf seiner Webseite haben und dem Abgemahnten wird vorgeworfen vermeintliche geschützte Bilder in Auktionen auf der Internetverkaufsplattform eBay eingestellt zu haben. Neben Schadensersatz wird außerdem ein Zuschlag für fehlende Urheberrechtsbenennung und Recherchearbeiten verlangt.

 

Haben Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten? Bitte beachten Sie, dass das bloße Entfernen der Bilder aus einer eBay Auktion nicht ausreicht. Zögern Sie nicht und lassen Sie sich beraten!

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die lexTM Rechtsanwälte im Auftrag der Bellona Frankfurt GmbH

Aktuellen Meldungen zufolge mahnen die Rechtsanwälte der lexTM Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag der Bellona Frankfurt GmbH Verstöße gegen die Textilkennzeichenverordnung ab. Vorgeworfen wird den Empfängern eine falsche Etikettierung von Kaschmir und Pashmina Produkten.

Es wird in der Abmahnung u.a. die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung einer Kostenpauschale gefordert.

Tatsächlich gibt es jede Menge rechtliche Stolperfallen im Zusammenhang mit der korrekten Bezeichnung und Etikettierung jeglicher Art von Textilien. Unter anderem zu beachten ist die Textilkennzeichenverordnung (Verordnung (EU= Nr. 1007/2011) und eine große Anzahl an einschlägiger Rechtsprechung in diesem Bereich.

Sie können davon ausgehen, dass ein Einstellen der Verkaufstätigkeit zum Beispiel durch Beenden der Auktion auf der Verkaufsplattform eBay nicht ausreicht. Allerdings sollten sie niemals ungeprüft eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Lassen sie sich kompetent beraten!

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