Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die lexTM Rechtsanwälte im Auftrag der Bellona Frankfurt GmbH

Aktuellen Meldungen zufolge mahnen die Rechtsanwälte der lexTM Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag der Bellona Frankfurt GmbH Verstöße gegen die Textilkennzeichenverordnung ab. Vorgeworfen wird den Empfängern eine falsche Etikettierung von Kaschmir und Pashmina Produkten.

Es wird in der Abmahnung u.a. die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung einer Kostenpauschale gefordert.

Tatsächlich gibt es jede Menge rechtliche Stolperfallen im Zusammenhang mit der korrekten Bezeichnung und Etikettierung jeglicher Art von Textilien. Unter anderem zu beachten ist die Textilkennzeichenverordnung (Verordnung (EU= Nr. 1007/2011) und eine große Anzahl an einschlägiger Rechtsprechung in diesem Bereich.

Sie können davon ausgehen, dass ein Einstellen der Verkaufstätigkeit zum Beispiel durch Beenden der Auktion auf der Verkaufsplattform eBay nicht ausreicht. Allerdings sollten sie niemals ungeprüft eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Lassen sie sich kompetent beraten!

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:  […]

Firma Debcon droht mit Klage, was ist jetzt zu tun?

Uns liegen aktuell zahlreiche Schreiben der Firma Debcon Debitorenmanagement und Consulting vor, in welchem diese den Angeschriebenen einen (erneuten) „Vergleichsvorschlag“ zur Zahlung unterbreitet.

 

Neu an diesen Schreiben ist, dass nunmehr eine Klageschrift beigefügt ist, wonach 1.000 EUR eingeklagt werden sollen.

 

Sollte das Angebot nicht innerhalb einer Frist angenommen werden, droht Debcon mit Klageeinreichung.

 

Wenn Sie bislang noch unschlüssig waren, ob Sie auf Schreiben der Debcon reagieren sollten und bislang nicht reagiert haben, so ist spätestens jetzt der Zeitpunkt gekommen, an dem es für Sie „ernst“ werden könnte.

 

Zwar sind die Gerichte zunehmend kritisch mit den Filesharing-Massenabmahnern, dennoch gibt es immer wieder Urteile, in welchen den Abmahnern hohe Beträge zugesprochen werden (Amtsgericht Ansbach vom 11.03.2015, Az. 5 C 22/15, Amtsgericht Frankfurt am Main vom 26.02.2015, Az. 32 C 4416/14 (84), Landgericht München I vom 09.07.2014, Az. 21 S 1459/14). Auch die Frage der Verjährungszeit (3 oder 10 Jahre?) wird regional sehr unterschiedlich gehandhabt.

 

Wie es sich in Ihrem Fall sachlich, rechtlich und regional verhält und welche Risiken aus dem Schreiben für Sie folgen, wissen unsere Vertragsanwälte.

 

Sollten Sie also ein solches Schreiben erhalten haben, so ist es keinesfalls empfehlenswert, es zu ignorieren oder auf den „Vergleichsvorschlag“ einzugehen.

 

 

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