Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. mahnt Verstöße gegen Wettbewerbsrecht ab

Erneut liegt uns eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vor. Abgemahnt wird die angeblich unzulässige Werbung mit dem Hinweis „CE geprüft“. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit der Abmahnung.
Ignorieren Sie auf keinen Fall die gesetzten Fristen. Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Lassen Sie sich beraten. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt.

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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