Neue Abmahnwelle? Bryan Ammon aus Bremen, eBay Name: Ammon-Sell

Aktuell werden diverse Abmahnungen durch Herrn Bryan Ammon, der auf der Verkaufsplattform eBay unter dem Pseudonym Ammon-Sell auftaucht, versendet.

Herr Ammon gibt an auf eBay unter anderem Uhren zu verkaufen. Außerdem gibt er in seinem eBay Account an, dass er Mitglied beim Händlerbund ist. Konkret geht es um angeblich irreführende Angaben in Bezug auf die Verwendung des Begriffs „Gold“. Verlangt werden ganz typisch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Erstattung der Kosten, die er kurioserweise nach dem RVG berechnet, denn wer nach RVG abrechnen darf, steht im selbigen drin, nämlich Rechtsanwälte.

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

 

[…]

Urheberrechtliche Abmahnungen durch Daniel Sebastian im Auftrag der Digi Rights Administration GmbH

Aktuell werden vermehrt Abmahnungen durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der Digi Rights Administration GmbH versendet.

  1. Was ist eine Abmahnung?

Abmahnungen können aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten stammen. Während im Arbeitsrecht, zum Beispiel, die Abmahnung eine Voraussetzung der Kündigung ist, sieht es im Urheberrecht anders aus. Zunächst einmal erfüllt die Abmahnung die Funktion eine Streitigkeit kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Ein vermeintlich Berechtigter fordert eine andere Person formal dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Im Prinzip könnte auch direkt geklagt werden, dem Empfänger der Abmahnung soll allerdings meinst noch einmal Gelegenheit dazu gegeben werden die Rechtsverletzung einzusehen und weitere Kosten zu vermeiden.

  1. Warum erhalte ich eine Abmahnung?

Das UrhG (Urheberrechtsgesetz) schützt bestimmte Inhalte vor Eingriffen Dritter. Der Dritte darf nicht ohne entsprechende Zustimmung des Urhebers in die geschützten Verwertungsrechte eingreifen.

Beim Filesharing zum Beispiel werden gleichzeitig mit dem Download auch Inhalte zur Verfügung gestellt, was nicht zulässig ist und dann meist Grund der Abmahnung ist.

  1. Was soll ich jetzt tun?

Zunächst einmal sollten Sie die erhaltene Abmahnung nicht ignorieren. In den seltensten Fällen handelt es sich um Betrug oder Abzocke. Sind Sie sich unsicher, beraten Sie sich bitte mit Ihrem Anwalt/Ihrer Anwältin. Äußern Sie sich zur Abmahnung nicht, kann Ihr Schweigen unter Umständen als Zugeständnis gewertet werden.

Auch sollten Sie nicht ohne weitere Prüfung die geforderten Geldbeträge bezahlen. Sie können ohne nähere Prüfung nicht sicher sein, ob die geforderten Beträge überhaupt berechtigt sind oder aber zu hoch angesetzt sind.

Auf keinen Fall sollte eine Unterlassungserklärung abgeben, die zuvor aus dem Internet heruntergeladen wurde. Diese hat mit der konkreten Fallgestaltung nichts zu tun. Gerade aufgrund des Vertragsstrafeversprechens und der damit einhergehenden Bindungswirkung ist hier absolute Vorsicht geboten.

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

[…]

Die 5 häufigsten Rechtsfehler beim Betreiben eines Onlineshops

Die rechtssichere Gestaltung des Internetauftritts stellt eine enorme Herausforderung für Onlinehändler dar. Nationale Gesetze, europarechtliche Verordnungen und eine uneinheitliche Rechtsprechung machen die rechtliche Materie enorm komplex.

Rechtliche Fallstricke stecken im Detail. Kleinste Fehler und Unachtsamkeiten können zu existenzbedrohenden Abmahnungen führen. Der nachfolgende Beitrag soll einen Einblick in die größten Schnitzer geben.

  1. Fehlende oder unzutreffende Angaben im Impressum

Anders als im stationären Shop weiß der Kunde nicht mit wem er einen Vertrag abschließt. Er ist auf die Angaben im Shop bzw. auf der Webseite angewiesen. Sie als Händler müssen dem potentiellen Kunden die entsprechenden Informationen liefern. Diese Pflicht zur Anbieterkennzeichnung ergibt sich auf §5 TMG. Die jeweils notwendigen Angaben unterscheiden sich von Fall zu Fall. Je nach Rechtsform sind beispielsweise Angaben zur Vertretungsbefugnis zu machen. Außerdem sind eine ladungsfähige Anschrift und hinreichende Kontaktmöglichkeiten anzugeben. Häufige Fehler in diesem Bereich sind Namensabkürzungen.

  1. Veraltetes Widerrufsrecht

Seit dem 13. Juni 2014 gilt bereits das neue Widerrufsrecht. Im Rahmen der EU- Verbraucherrechterichtlinie, die bereits im Jahr 2011 erlassen wurde, wurden unter anderem die Modalitäten in Bezug auf das Widerrufsrecht neu geregelt. Die Fristen, sowie die Kosten der Hin- und Rücksendung wurden mit dem Ziel das Verbraucherschutzrecht in den EU- Mitgliedsstaaten zu harmonisieren, neu geregelt. Dennoch haben zahlreiche Shopbetreiber ihre Angaben im Webshop noch nicht umgestellt. Die Konsequenz ist, dass diese Shops akut abmahngefährdet sind.

  1. Fehlende Datenschutzerklärung

Sobald Sie als Onlinehändler Daten der Nutzer erheben brauchen Sie eine rechtlich korrekte Datenschutzerklärung. Das Erheben von Daten kann dabei ganz unterschiedliche Formen annehmen. Wenn Sie zum Beispiel einen Newsletter anbieten möchten, Registrierungsmöglichkeiten bereithalten oder sich Social Media Instrumenten bedienen. Ob es im Fall einer fehlenden Datenschutzerklärung zu Abmahnungen kommt, wird in der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet. Auf der sicheren Seite sind Sie jedenfalls, wenn sie eine solche vorhalten können.

 

  1. Unzulässige Verwendung von Produktfotos

Wer auf den einschlägigen Verkaufsplattformen oder in seinem eigenen Onlineshop professionell verkaufen möchte, der braucht vor allen Dingen eines: Jede Menge Zeit. Das gilt für allen Dingen für die Aufbereitung der Angebote. Dabei gilt es eine originelle Artikelbeschreibung, sowie ein möglichst professionelles Foto des angebotenen Artikels bereitzuhalten. Das Erstellen guter Fotos ist mühsame Feinarbeit. Allerdings wertet ein Foto wertet das angebotene Produkt enorm auf und hat positiven Einfluss auf die Kaufentscheidung. Es sollte am besten hochauflösend, optisch ansprechend, gut ausgeleuchtet und scharf sein

So mancher Onlinehändler versucht kostbare Zeit zu sparen, indem er sich am reichen Produktfotoportfolio der Konkurrenz bedient. Meist lässt eine urheberrechtliche Abmahnung dann nicht lange auf sich warten.

 

  1. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu Preisen und Versandkosten

„Versandkosten auf Anfrage“ – bei dieser Angabe ist eine Abmahnung quasi vorprogrammiert. Die Preisangabenverordnung (PAngV) schreibt vor allen Dingen Preisklarheit vor. Allerdings ist die PAngV eine Zumutung was deren Lesbarkeit betrifft. Durch einfache Lektüre der Vorschriften wird man ohne Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung hierzu leider nicht schlau. Als Faustregel gilt: Endpreise, sowie die jeweils anfallenden Versandkosten sind gut sichtbar und ohne Widersprüche anzugeben. Ziel soll es sein, dem Verbraucher die Möglichkeit zu eröffnen ohne größere Mühe Preise zu vergleichen.

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

[…]

Top