Rechtsanwälte Kornmeier & Partner mahnen den Song Who’s That Chick? von David Guetta feat. Rihanna ab

Unsere Vertragsanwälte haben uns benachrichtigt, dass die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner gerade angebliche Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen („Filesharing“) an dem Song Who’s That Chick? des Künstlers David Guetta feat. Rihanna abmahnen. Rechteinhaber ist die EMI Music Germany GmbH & Co. KG.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 450,00 € gefordert.

Wir empfehlen Betroffenen, eine von den Rechtsanwälten Kornmeier und Partner formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne Weiteres zu unterschreiben; ansonsten könnten große Nachteile entstehen. Darüber hinaus warnen wir aus gutem Grund vor „modifizierten“ Unterlassungserklärungen aus dem Internet.

Auf gar keinen Fall sollten Sie die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte gerne dazu bereit erklärt, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf einen erfahrenen juristischen Beistand zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein kompetenter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der EMI Music Germany aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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