Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Auftrag des Herrn Tobias Siemssen

Wir haben von zwei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen erfahren, die im Namen des Herrn Tobias Siemssen ausgesprochen wurden. Betroffen sind Mitbewerber im Handelsbereich B2C auf der Plattform eBay.

In einer Abmahnung wird eine mangelhafte Widerrufsbelehrung gerügt, wobei ein Gegenstandswert von 3.000 € angesetzt ist. In der anderen Abmahnung wird ebenfalls eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung beanstandet sowie zusätzlich Fehler bzgl. der Anbieterkennzeichnung (Impressum); hier beträgt der uns berichtete Gegenstandswert 11.000 €.

Von den Abgemahnten sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten gefordert.

Wir empfehlen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte. Auch sollte die Höhe der Vertragsstrafe überprüft werden.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung im Auftrag des Herrn Tobias Siemssen zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe

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