Waldorf Frommer Rechtsanwälte sprechen weitere urheberrechtliche Abmahnungen im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH aus

 

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte sprechen noch immer urheberrechtliche Abmahnungen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH aus. Dabei geht es zurzeit u. a. um das Filmwerk Die Reise zur geheimnisvollen Insel. Dieses soll in sogenannten „Tauschbörsen“ im Internet unerlaubt hoch- bzw. heruntergeladen worden sein.

Die Arbeitsweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht im Wesentlichen der anderer „Abmahnkanzleien“. Gefordert sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 956 €.

Betroffenen empfehlen wir, die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet. Von deren Verwendung ist abzuraten.

Überdies sollten Abgemahnte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, ruft einer unserer Vertragsanwälte zurück, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Warner Bros. Entertainment zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

 

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