Abmahnung der Heinrich, Erb, Partner Rechtsanwälte im Namen der Creativ Entwicklungs GmbH wegen Wettbewerbsverstoßes

Uns wurde die Nachricht über eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Heinrich, Erb, Partner im Auftrag der Creativ-Entwicklungs-GmbH aus Fulda mitgeteilt. Die betreffende Handelsplattform ist ein Onlineshop.

Gerügt wird die vermeintliche Markenrechtsverletzung an „Be Happy“.

Von dem Abgemahnten werden die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten gefordert. Der uns berichtete Gegenstandswert wird mit 100.000 € angegeben.

Wir empfehlen Ihnen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Heinrich, Erb, Partner Rechtsanwälte im Auftrag der Creativ Entwicklungs GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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