Abmahnung der Kanzlei Nümann und Lang für Lernhaus GmbH wegen Urheberrechtsverletzung an einer Software

Die Rechtsanwälte Nümann und Lang mahnen derzeit im Auftrag der Firma Lernhaus GmbH Urheberrechtsverletzungen an einer professionellen DJ-Software ab. Diese nennt sich BPM Studio Professional.

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Wir empfehlen, eine von den Nümann + Lang Rechtsanwälten vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu Nachteilen führen könnte.
Mit Vorsicht zu genießen sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“, wie sie im Internet zu finden sind.

Andererseits sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rechtsanwälte Nümann und Lang im Auftrag der Lernhaus GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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