Abmahnung der Schöninger May Wendle Rechtsanwälte im Namen der Frau Patrizia Deiana

Uns wurde von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Schöninger May Wendle Rechtsanwälte aus Lahr im Schwarzwald berichtet. Diese wurde im Auftrag von Frau Patrizia Deiana gegenüber einem Mitbewerber im Onlinehandel (B2C) ausgesprochen.

Gerügt wird die Verwendung einer ungültigen Widerrufsbelehrung sowie mangelhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Von dem Abgemahnten sind eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten gefordert. Der uns bekannte Gegenstandswert ist mit 25.000 € angesetzt.

Wir empfehlen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte. Lassen Sie auch die Höhe der Vertragsstrafe überprüfen.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Schöninger May Wendle Rechtsanwälte im Auftrag der Frau Patrizia Deiana zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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