Abmahnung der Wettbewerbszentrale (Büro Stuttgart) wegen mutmaßlicher Wettbewerbsverstöße

Die Wettbewerbszentrale (Büro Stuttgart)  lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegenüber Onlineshop-Händlern aussprechen. Gerügt werden angeblich irreführende Werbung und unlautere Behinderung eines Konkurrenten.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Unsere Vertragsanwälte empfehlen, die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu ganz erheblichen Nachteilen (insbesondere: erhöhte Vertragsstrafengefahr!) führen kann.

Andererseits sollte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen durch die Wettbewerbszentrale zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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