Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart

Wir haben von einer Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart erfahren. Die betreffende Handelsplattform soll Tradoria sein. Beanstandet wird eine vermeintlich unzulässige Werbe-Aussage: „von der Kriminalpolizei empfohlen“.

Betroffene sollten eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben, da sie zu Nachteilen (Vertragsstrafe prüfen!) führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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