Abmahnung durch Astragon Software GmbH

 

Uns wurde von einer urheberrechtlichen Abmahnung durch die Astragon Software GmbH berichtet,  auf Grund der in dem Spiel „Landwirtschaftssimulator 2013“ vorhandenen Möglichkeiten, bei peer-to-peer Netzwerken teilzunehmen und wegen zur Verfügung stellen des Anschlusses.

Sie wurden von der Kanzlei NIMROD ausgesprochen.

Neben der Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch vorsichtig zu behandeln sind „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet. Deren Seriosität ist sehr fragwürdig.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren. Dadurch erhält jeder die Möglichkeit, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, setzt sich einer unserer Anwälte mit Ihnen in Verbindung, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Kanzlei NIMROD im Namen der Firma Astragon Software GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot. Sichern Sie sich sofort kompetente Hilfe!

Telefon-Nummer:  0 8 0 0   4 0 4 1 1 0 0

 

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