Abmahnung durch den IDO Verband

 Wir haben Kenntnis erlangt von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, im Handelsbereich „B2C“, durch den IDO Verband (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.). Grund für eine Abmahnung sind die fehlenden Angaben des Grundpreises beim Endpreis, sowie eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, auf der Handelsplattform eBay.

Die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages wird von dem Abgemahnten verlangt.

Aus langjähriger Erfahrung können wir Betroffenen empfehlen, die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Abgemahnte sollten eine Abmahnung, sowie die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch den IDO Verband zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich sofort kompetente Hilfe!

Telefonnummer:   0 8 0 0   4 0 4 1 1 0 0

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