Abmahnung durch den Verband sozialer Wettbewerb e. V.

Der Verband sozialer Wettbewerb e. V. mahnt irreführende Werbung bezüglich Cellulite Anwendungen ab.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten gefordert.

Eine solche Abmahnung sollte man nicht ungprüft unterschreiben, da dies Nachteile zur Konsequenz haben könnte, etwa die Zahlung einer erhöhten Vertragsstrafe. Vertrauen Sie außerdem modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet grundsätzlich nicht.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten keinesfalls ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden empfindliche Folgekosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte daher gerne bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Chance auf einen rechtlichen Beistand zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung im Namen des Verband sozialer Wettbewerb e. V. zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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