Abmahnung durch den Verein für lauteren Wettbewerb e. V.

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch den Verein für lauteren Wettbewerb e. V. auf der Onlinehandelsplattform eBay im Bereich B2C erfahren. Gerügt wird die vermeintlich fehlende Grundpreis-Angabe.

Von dem Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Kosten gefordert.

Betroffene sollten eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Hier sollte man insbesondere die Höhe der Vertragsstrafe prüfen.

Auch sollten Sie eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung des Vereins für lauteren Wettbewerb e.V. zu unterrichten.

Bitte nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top