Abmahnung durch den Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs

Wir haben Kenntnis von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Bereich B2C des Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs erlangt.

Gerügt werden mangelhafte Angaben im Rahmen des Widerrufsrechts. Konkret geht es um die vertragliche Vereinbarung der Rücksendekosten („40-Euro-Klausel“).

Von dem Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten gefordert.

Wir empfehlen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung im Namen des Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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