Abmahnung durch Lemm2 media & sales GmbH

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, durch die Kanzlei Dr. jur. Karl Ecker & Kollegen erfahren, beauftragt wurden sie von der Lemm2 media & sales GmbH

Abgemahnt wurden fehlerhafte Angaben zur Widerrufsfrist.

Der uns berichtete Gegenstandswert liegt bei 15.000 €.

Die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages wird von dem Abgemahnten verlangt.

Aus langjähriger Erfahrung können wir Betroffenen empfehlen, die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Abgemahnte sollten eine Abmahnung, sowie die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Lemm2 media & sales GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich sofort kompetente Hilfe!

Telefonnummer:   0 8 0 0   4 0 4 1 1 0 0

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