Abmahnung durch Rechtsanwalt Lars-Oliver Manß im Auftrag von Frau Elisabeth Reinecke

Wir haben Kenntnis erlangt von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch Rechtsanwalt Lars-Oliver Manß aus Essen im Auftrag der Frau Elisabeth Reinecke.

Beanstandet wird eine mangelhafte Widerrufsbelehrung, da die Regelung der Rücksendekosten (Stichwort „40-Euro-Klausel„) fehlerhaft ist.

Von dem Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten gefordert.

Wir empfehlen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch Rechtsanwalt Lars-Oliver Manß im Namen der Frau Elisabeth Reinecke zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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