Abmahnung durch Rechtsanwälte Rasch im Namen von der Universal Music GmbH

 

Wir haben Kenntnis erlangt von einer urheberrechtlichen Abmahnung, ausgesprochen wegen vermeintlichem „Filesharings“ in Online-Tauschbörsen durch die Rechtsanwälte Rasch.

 Auftraggeber ist die Universal Music GmbH. Es geht um eine Urheberrechtsverletzung bezüglich des Albums “Glücksgefühle” von Beatrice Egli. Anschlussinhaber sollen das Album heruntergeladen und somit automatisch auf einer Tauschbörse anderen Nutzern unerlaubt zum Download angeboten haben.

Die Vorgehensweise der Rechtsanwälte Rasch entspricht im Wesentlichen der bekannten Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Neben der Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch vorsichtig zu behandeln sind „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet. Deren Seriosität ist sehr fragwürdig.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren. Dadurch erhält jeder die Möglichkeit, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, setzt sich einer unserer Anwälte mit Ihnen in Verbindung, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Rechtsanwälte im Namen der Universal Music GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot. Sichern Sie sich sofort kompetente Hilfe!

Telefon-Nummer:  0 8 0 0   4 0 4 1 1 0 0

 

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