Abmahnung durch WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft für reFX Audio Software Inc.

 

Die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt zurzeit Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen an der Computer-Software Nexus 2 ab.

Auftraggeber und Rechte-Inhaber ist die Firma reFX Audio Software Inc.

Die Vorgehensweise der Kanzlei WeSaveYourCopyrights deckt sich weitgehend mit der anderer abmahnender Kanzleien: Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Betrages in Höhe von 3000 € (Vergleich, Beauftragung, Schadenersatz) gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenso vorsichtig zu behandeln sind „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise gegen eine Abmahnung durch die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Firma reFX Audio Software Inc. zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

 

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