Abmahnung durch Wettbewerbszentrale (Büro Stuttgart)

 

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart Kenntnis erlangt.

Gerügt werden vermeintlich mangelhafte Angaben bezüglich der Zusammensetzung von Fasern.

Die der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen!

Außerdem sollte von der Verwendung „modifizierter Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist stets fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie teuer zu stehen kommen: Nicht nur eine gerichtliche einstweilige Verfügung droht, sondern auch weitere hohe Kosten.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben, damit Sie sich auf Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand entscheiden können.

Füllen Sie bequem unser Kontaktformular aus. Danach wird sich einer unserer spezialisierten Anwälte bei Ihnen melden. Er klärt Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung auf und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

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