Abmahnung durch Wettbewerbszentrale (Büro Stuttgart)

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale Stuttgart Kenntnis genommen. Betreffende Onlinehandel-Plattform ist eBay im Bereich B2C.

Gerügt wird die fehlende Angabe des Grundpreises beim Pfefferspray- und Waffenöl-Vertrieb.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten verlangt.

Wir empfehlen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Auch ist es sinnvoll, die Höhe der Vertragsstrafe prüfen zu lassen.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale (Büro Stuttgart) aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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