Abmahnung i. A. der Meinspielzeugladen UG (haftungsbeschränkt)

 

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung erfahren, ausgesprochen im Auftrag der Meinspielzeugladen UG (haftungsbeschränkt) gegen einen eBay-Händler („B2C“). 

Gerügt werden vermeintlich nicht vorhandene Warn-Hinweise im Zuge des Verkaufs von Spielzeugwaren.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Wir empfehlen Ihnen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Außerdem sollten Sie eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung im Namen der Firma Meinspielzeugladen UG (haftungsbeschränkt) zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

Top