Abmahnung im Auftrag der Firma BVH GmbH

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Auftrag der Firma BVH GmbH erfahren. Sie wurde ausgesprochen durch Herrn Rechtsanwalt Mundorf.

Gerügt wurden irreführende Werbung mit dem CE-Zeichen und nicht vorhandene Angaben zur Leistungsaufnahme beim Vertrieb von LED-Kerzen.

Von dem Abgemahnten werden die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages verlangt.

Eventuell weiteren Betroffenen empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch mit Vorsicht zu behandeln sind „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Abgemahnte sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch Herrn Rechtsanwalt Mundorf im Auftrag der Firma BVH GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

Telefonnummer:   0 8 0 0   4 0 4 1 1 0 0

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