Abmahnung im Auftrag der Ino Vertriebs & Handels GmbH durch Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller wegen unerlaubter Verwertung des Films „Hausfrauen Report“ in Tauschbörsen

Die Ino Handel & Vertriebs GmbH lässt momentan Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen („Filesharing“) abmahnen.Gegenstand der Abmahnung ist eine Verletzung der Urheberrechte an dem Filmwerk „Hausfrauen Report“.
Die Ino Handel & Vertriebs GmbH wird vertreten von der Kanzlei Negele, Zimmel,Greuter, Beller.
Die Vorgehensweise der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller ist weitgehend identisch mit dem anderer Abmahnkanzleien. So werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.
Wir empfehlen, die von der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Mit Vorsicht zu genießen sind auch die modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Netz zu finden sind.
Andererseits sollte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller zu informieren.
Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top