Uns wurde berichtet, dass Die Pink Floyd (1987) Ltd., vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg, marken- und kennzeichenrechtliche Verstöße, z. B. auf eBay, abmahnen lässt.
Grund für die Abmahnungen sind angebliche marken- und kennzeichenrechtliche Verstöße, z. B. auf eBay.
Gefordert werden u.a. die Abgabe von Unterlassungs-, Auskunfts-, Herausgabe- und Schadenersatzansprüche.
Insbesondere werden Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert in Höhe von 75.100,- € geltend gemacht.
Unsere Vertragsanwälte empfehlen:
Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert! Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben!
Andernfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier-bis fünfstelliger Höhe führen können!
Rufen Sie uns kostenlos an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür die it-recht-PLUS.
Für Sie ist das Telefonat in jedem Fall kostenlos!