Abmahnung im Namen der Frau Claudia Schneider durch Rechtsanwälte Sandhage

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch die Rechtsanwälte Sandhage im Auftrag von Frau Claudia Schneider erfahren.

Gerügt wird die fehlerhafte Regelung der Rücksendekosten bezüglich der sogenannten „40-Euro-Klausel„.

Von dem Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten verlangt.

Wir empfehlen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Auch sollte die Höhe der Vertragsstrafe überprüft werden.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Rechtsanwälte Sandhage im Auftrag der Frau Claudia Schneider aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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