Abmahnung im Namen der Frau Karima Batess wegen unerlaubter Verwendung eines Lichtbildes

Wir haben Kenntnis erlangt von einer Abmahnung im Auftrag der Frau Karima Batess gegen einen Mitbewerber auf der Internet-Handelsplattform ebay. Als Grund wird die unberechtigte Nutzung eines Lichtbildes angeführt.

Von dem Abgemahnten werden eine strafbewährte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsanwaltskosten gefordert.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen kann. Mit Vorsicht zu genießen sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Sonst drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die passende Vorgehensweise bei einer Abmahnung im Auftrag der Frau Karima Batess zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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