Abmahnung Waldorf Rechtsanwälte wegen unerlaubter Verwertung des Films: „John Rabe“ in Tauschbörsen

Unsere Vertragsanwälte haben uns informiert, dass aktuell die Waldorf Rechtsanwälte im Auftrag der Majestic Filmverleih GmbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen („Filesharing“) abmahnen.

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit dem anderer Abmahnkanzleien. So werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Wir empfehlen, die von den Waldorf Rechtsanwälten vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Mit Vorsicht zu genießen sind auch die modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Netz zu finden sind.

Andererseits sollte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Waldorf Rechtsanwälte zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

One thought on “Abmahnung Waldorf Rechtsanwälte wegen unerlaubter Verwertung des Films: „John Rabe“ in Tauschbörsen

  • Abmahnung von Rechtsanwalt Kanzelei Waldorf zum Wochenende

    Ich hatte am Freitag Abend ein Schreiben der o.g. Anwaltskanzelei im Briefkasten gehabt. Sie geben mir gerade mal 1,5 Werktage Zeit (Frist kommenden Dienstag um 12 Uhr) die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und auch 956 Euro zu überweisen. Ich bin schockiert, wie so was Rechtens sein soll: Fristen von weniger als 7 oder 14 Tagen. Was macht jemand wenn er/sie 3 Wochen in Urlaub ist.

    Frechheit ist die Vorverurteilung ohne den Sachverhalt zu prüfen. Als Druckmittel wird dann auch noch ein Gerichtsurteil gegen ein anderen Menschen beigelegt, wo er/sie auf 100.000 Euro Strafe verurteil wird.

    Was das schlimmste ist: Ich habe weder den angegebenen Film jemals zum Download im Netz angeboten (ich weiß gar nicht, wie so was gemacht wird) und ich habe auch nicht die angegebene IP-Nummer sondern eine ganz andere und ich habe die letzte 5 Jahre weder meinen PC noch meinen Provider gewechselt.
    Sind solch knappe Fristen zulässig und was kann man machen, wenn man nicht mal 1,5 Tage Zeit hat um zu reagieren?

    Mit freundlichen Grüssen

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