Abmahnung Waldorf Rechtsanwälte- Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in Tauschbörsen

Wie unsere Vertragsanwälte uns informiert haben, mahnt aktuell die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Auftrag z.B. der Constantin Film Verleih GmbH, EMI Music Germany GmbH & Co. KG, Universal Music GmbH und DHV – Der Hörverlag GmbH u.a. Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen („Filesharing“) ab.

Waldorf Rechtsanwälte gehen dabei weitgehend identisch wie andere Abmahnkanzleien vor. So werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert (z.B. 806 Euro).

Es ist Abgemahnten zu empfehlen, die von den Waldorf Rechtsanwälten vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen für den Abgemahnten führen kann. Vorsicht ist aber auch bei Unterlassungserklärungen geboten, wie sie teilweise im Internet zu finden sind. Andererseits sollte ein Abgemahnter eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Waldorf Rechtsanwälte zu in formieren.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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