Abmahnungen der Frau Heike Schmidt wegen vermeintlicher Wettbewerbswidrigkeiten in einem Online-Shop

Frau Heike Schmidt lässt unseren Informationen zufolge momentan wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Bereich B2C durch eine damit beauftragte Anwaltskanzlei verschicken. Unter Bezugnahme auf Angebote in einem Online-Shop werden angebliche Wettbewerbsverstöße gerügt, als da wären: falsche Angaben zur 40 €-Klausel sowie mangelhafte Angaben über den Vertragsschluss.

Von den Abgemahnten wird eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und darüber hinaus die Zahlung eines Pauschalbetrags verlangt. Der Gegenstandswert wird auf rund 10.000,00 € geschätzt.

Unsere Juristen empfehlen, die von der Gegenseite in diesem Fall formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu erheblichen Nachteilen (Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie nicht ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und unter Umständen sehr hohe Kosten!

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein im Wettbewerbsrecht erfahrener Anwalt bei Ihnen, um Sie über die passende Vorgehensweise bei einer Abmahnung im Auftrag der Frau Heike Schmidt zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und rufen Sie noch heute an!

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