Abmahnungen der Kanzlei Christopher Lihl im Auftrag der Prokino Filmverleih GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Werk Nichts zu verzollen

Die Firma Prokino Filmverleih GmbH lässt zurzeit Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen (durch sog. „Filesharing“) an dem Filmwerk Nichts zu verzollen durch Rechtsanwalt Christopher Lihl abmahnen.

Die Vorgehensweise der Kanzlei Lihl deckt sich weitgehend mit der anderer. So werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrags verlangt.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei Christopher Lihl im Auftrag der Prokino Filmverleih GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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