Abmahnungen der Rasch Rechtsanwälte für EMI Music bezüglich eines Live-Albums der Gruppe PUR

Von unseren Vertragsanwälten haben wir erfahren, dass aktuell die EMI Music GmbH & Co. KG Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen – das so genannte Filesharing – abmahnen lässt. Gegenstand der Abmahnungen sind vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum LIVE – Die Dritte (Akustisch) der bekannten deutschen Band PUR.

Vertreten lässt sich EMI Music dabei von den Rasch Rechtsanwälten. Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 1.200,00 € gefordert.

Betroffenen ist anzuraten, die von den Rechtsanwälten Rasch vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Web zu finden sind.

Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich noch heute!

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