Abmahnungen der Rechtsanwälte Rasch für EMI Music wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Album Evanescence der gleichnamigen Band

Die EMI Music Germany GmbH & Co. KG lässt aktuell Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen (durch sogenanntes „Filesharing“) an dem Musikalbum Evanescence der gleichnamigen US-amerikanischen Band über die Rechtsanwälte Rasch abmahnen.

Die Vorgehensweise der Rechtsanwälte Rasch ähnelt der anderer Kanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 1.200,00 € gefordert.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Mit Vorsicht zu genießen sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Rechtsanwälte Rasch im Auftrag der EMI Music zu unterrichten.

Bitte nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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